Europäische Methode
Bei der europäischen Methode zur Berechnung der Anzahl der Tage zwischen zwei Datumsangaben wird der 31. eines Monats immer als der 30. desselben Monats angenommen. Für Februar werden immer 30 Tage angenommen. Ist der 28. der letzte Februartag, wird dieser als der 30. Tag betrachtet.
Im Vergleich dazu wird bei der NASD-Methode ein Startdatum (z. B. der Abrechnungstermin), das auf den 31. eines Monats fällt, wie der 30. des Monats behandelt. Handelt es sich bei der Datumsangabe um den letzten Februartag, erfolgt keine Anpassung, sodass der Februar in diesem Fall weniger als 30 Tage hat. Fällt das Enddatum (z. B. der Fälligkeitstermin) auf den 31. eines Monats und fällt das Startdatum auf einen früheren Termin als den 30. im gleichen Monat, wird als Enddatum der erste Tag des folgenden Monats angenommen. Andernfalls würde der 30. desselben Monats verwendet und damit Null (0) Tage berechnet werden.